Das vereinfachte Zollverfahren ermöglicht:
1. Erheblich verkürzte Zeit der Zollabfertigung:
- Dokumente für die Zollabfertigung bereitet man noch vor Ankunft der Ware vor ( unter der Bedingung einer Voranmeldung der Zollabfertigung)
- Das Zollamt muss innerhalb einer Stunde den Bescheid zur Zollabfertigung erlassen
2. Unsere verlängerten Geschäftszeiten in der Zollabfertigung dienen Ihrem flexibleren
Arbeitsablauf:
- Exportangelegenheiten: 24 h, 7 Tage in der Woche
- Importangelegenheiten: werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr, samstags von 7.00 bis 14.00 Uhr
3. Dienstleistungsbereich
Wir bieten Leistungen für die folgenden Fälle an:
- Einfuhr (Zulassung zum Marktumlauf)
- Ausfuhr
Voraussetzung für das vereinfachte Zollverfahren:
- KRAK SPED LTD verfügt über eine eigene Genehmigung zur Durchführung des vereinfachten Zollverfahrens. Somit bleibt dem Kunden der Aufwand zur Erlangung dieser Genehmigung erspart
- Die Vertretung gegenüber der Zollbehörde basiert auf einer Vollmacht des Kunden
- im Falle einer Import-Zollabfertigung wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen