Das vereinfachte Zollverfahren

Das vereinfachte Zollverfahren

Das vereinfachte Zollverfahren ermöglicht:

1. Erheblich verkürzte Zeit der Zollabfertigung:

  • Dokumente für die Zollabfertigung bereitet man noch vor Ankunft der Ware vor ( unter der Bedingung einer Voranmeldung der Zollabfertigung)
  • Das Zollamt muss innerhalb einer Stunde den Bescheid zur Zollabfertigung erlassen

2. Unsere verlängerten Geschäftszeiten in der Zollabfertigung dienen Ihrem flexibleren

Arbeitsablauf:

  • Exportangelegenheiten: 24 h, 7 Tage in der Woche
  • Importangelegenheiten: werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr, samstags von 7.00 bis 14.00 Uhr

3. Dienstleistungsbereich

Wir bieten Leistungen für die folgenden Fälle an:

  • Einfuhr (Zulassung zum Marktumlauf)
  • Ausfuhr

Voraussetzung für das vereinfachte Zollverfahren:

  • KRAK SPED LTD verfügt über eine eigene Genehmigung zur Durchführung des vereinfachten Zollverfahrens. Somit bleibt dem Kunden der Aufwand zur Erlangung dieser Genehmigung erspart
  • Die Vertretung gegenüber der Zollbehörde basiert auf einer Vollmacht des Kunden
  • im Falle einer Import-Zollabfertigung wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen